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Schüleraustausch mit Kanada

 

Schüleraustauschprogramm der Schulbehörde mit Manitoba / Kanada

 

Austauschjahr

2013/2014

Art des Austausches

Austausch auf Gegenseitigkeit (Familie zu Familie mit Gegenbesuch)

Teilnahmeberechtigte Schulen

Hamburger allgemeinbildende Gymnasien und Stadtteilschulen

Alter und Klassenstufe der Teilnehmer

Stichtag ist der Bewerbungsschluss

14 - 15 Jahre (jüngere Bewerber haben keine Aussicht auf Vermittlung)

 

und Besuch der

  • Klasse 8 oder 9 eines Gymnasiums bzw.

  • Klasse 8, 9 oder 10 einer Stadtteilschule (Gymnasialzweig ehemals kooperativer Gesamtschulen: nur Klasse 8 oder 9) 

bei angestrebtem Abitur

Region

Provinz Manitoba

Aufenthaltsdauer

ca. 3 Monate jeweils

Abreise der Hamburger
Ankunft der Kanadier

Mitte / Ende August

Mitte / Ende März

Bewerbungsschluss

15. September 2012

Es zählt das Datum des Eingangs im Amt für Bildung, nicht der Poststempel 


Die Zahl der Bewerbungen auf kanadischer Seite ist deutlich geringer als die Hamburger Bewerbungen. Voraussichtlich entscheidet sich im Frühjahr 2012, ob das Austauschprogramm fortgeführt wird.

Die nächste Ausschreibung erfolgt ggf. im Juni 2012.







Bewerbung

 

Das Bewerbungsverfahren für das Austauschjahr 2013/2014 beginnt voraussichtlich vor den Sommerferien. Erst dann stehen hier auch das aktuelle Merkblatt zum Programm sowie die Bewerbungsformulare zur Verfügung.

 

Die Anzahl der Interessenten in Hamburg übersteigt die der kanadischen bei weitem. Die Schulen werden daher gebeten, nicht mehr als 2 Bewerber pro Jahr vorzuschlagen. Gehen dennoch mehr als 2 Bewerbungen ein, werden im Losverfahren überzählige Bewerbungen aussortiert und bleiben unberücksichtigt.

Bevor Du die umfangreichen Unterlagen erstellst, muss mit Deinen Lehrern abgesprochen sein, dass Deine Schule Dich als Bewerber für dieses Austauschprogramm vorschlägt.

 

Es ist wahrscheinlich, dass die Schulen intern eine vor dem 15. September liegende Frist setzen, um genügend Zeit zu haben, bei mehr als 2 Interessenten eine Vorauswahl treffen zu können.



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(Änderungsdatum: 27.01.12)